Ab sofort gilt folgende Regelung:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Eingangsbereich, den Zugängen zu den Umkleiden und Sanitärbereichen, in den Umkleiden und in den Sanitärbereichen ist zwingend erforderlich.
Ab sofort gilt folgende Regelung:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Eingangsbereich, den Zugängen zu den Umkleiden und Sanitärbereichen, in den Umkleiden und in den Sanitärbereichen ist zwingend erforderlich.